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FG Bremen, 05.01.2016 - 2 K 62/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- datenbank.nwb.de
Ansässigkeit eines Unternehmens - Steuerbefreiung für Umsätze für die Seeschifffahrt - Beteiligte eines Leistungsaustauschs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- FG Niedersachsen, 04.05.2017 - 11 K 10219/15
Umsatzsteuer 2009 - 2012; Erbringung einer sonstigen Leistung im Inland nach § 3a …
Besteht an der Anwendbarkeit der genannten Sonderregelungen Unsicherheit, weil deren Voraussetzungen nicht mit der gebotenen Sicherheit feststellbar sind, bleibt es dabei, dass sich der Leistungsort nach § 3a Abs. 1 UStG bestimmt (ebenso FG Bremen-Urteil vom 5. Januar 201 2 K 62/13 (2), juris;… Kemper in Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG, § 3a Rz. 69;… Radeisen in Hartmann/Metzenmacher, UStG, § 3a UStG Rz. 142). - FG Berlin-Brandenburg, 28.12.2018 - 7 V 7195/18
Aussetzung der Vollziehung: Kriterien für die Bestimmung des Leistungsortes nach …
Dabei kommt es nach Art. 10 MwStVO darauf an, wo der Leistungsempfänger die Handlungen zur zentralen Verwaltung des Unternehmens vornimmt, wo die wesentlichen Entscheidungen zur allgemeinen Leitung des Unternehmens getroffen werden, wo der Ort seines satzungsmäßigen Sitzes und der Ort, an dem die Unternehmensleitung zusammenkommt, ist, nicht jedoch wie die Postanschrift lautet (Finanzgericht -FG- Bremen, Urteil vom 05.01.2016 2 K 62/13 (2), juris; Niedersächsisches FG; Urteil vom 04.05.2017 11 K 10219/15, juris).